Technisches Merkblatt Farb-Auffrischer
Physikalische und chemische Daten
- Geruch: Charakteristisch
- Basis: Polituren und PE Wachs
- pH-Wert: 7,5
- VOC-Gehalt: 20% w/w
- Haltbarkeit/Lagerung:
5 Jahre bei sachgerechter Lagerung (=10°-25°C, relative Luftfeuchte von max. 60%). Flasche frostfrei lagern. - Gebinde/Inhalt:
Kunststoff-Flasche, Nettovolumen 500 ml
Umwelt und Kennzeichnung
Umweltgerecht: European Aerosols ist bestrebt, Rezepturen ohne geregelte oder bedenkliche Inhaltsstoffe einzusetzen, bei bestmöglicher Performance. Die Kappen und Verpackungen bestehen aus recyclingfähigen Materialien.
Entsorgung: Bitte nur restentleerte Gebinde dem Recycling zuführen. Gebinde mit Resten zur Problemabfallstelle bringen.
Nur für DE: Um eine hohe Wiederverwertung und Recyclerate zu gewährleisten fordert der Gesetzgeber, entsprechend §15 - VerpackG, Absatz 1, die Rücknahme von Transport- Verkaufs- oder Umverpackungen, alternativ jedoch können auch abweichende Vereinbarungen getroffen werden.
Kennzeichnung: Alle Produkte von European Aerosols entsprechen dem jeweils aktuellen Stand der Kennzeichnungsvorschriften. Die Einstufung, Klassifizierung, Auszeichnung erfolgt nach GHS bzw. CLP 1272/2008/EG in der derzeitigen gültigen Form. Die Sicherheitsdatenblätter entsprechen REACH 1907/2006/EG, Artikel 31 und Anhang II, in der derzeit gültigen Form.
Anwendung:
- Vor Gebrauch schütteln.
- Nicht in der prallen Sonne anwenden.
- Farb-Auffrischer mit einem feuchten Tuch auftragen und polieren.
- Trocknen lassen und mit einem trockenen, weichen Tuch auf Hochglanz polieren.
Anmerkungen
Diese anwendungstechnischen Informationen erfolgen nach bestem Wissen. Sie gelten jedoch nur als unverbindlicher Hinweis und befreien Sie nicht von eigenen Prüfungen der von uns gelieferten Produkte auf ihre Eignung für die beabsichtigten Anwendungen. Die Anwendung und Verarbeitung erfolgt außerhalb unserer Kontrollmöglichkeit und liegt deshalb ausschließlich im Verantwortungsbereich des Anwenders. European Aerosols wird von der Haftung befreit, sofern das haftungsbegründete Ereignis nicht auf einem von European Aerosols verschuldeten Fehler beruht.
Stand: 10. Januar 2014
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