Spraywelten-2021-02

Aerosolemit neuer Kennzeichnung 18 Um zu verstehen, um was es im folgenden Artikel gehen wird, zuerst eine kleine Erklärung: Unsere Aerosole sind Gemische aus unterschiedlichen Substanzen. Diese Substanzen und ihr Mischungsverhältnis zueinander bilden die Grundlage für die Kennzeichnung eines gefährli- chen Produktes und alle gesundheits- und umweltbezogenen Einstufungen. Aus den Daten der einzelnen Substanzen (oder Stoffe) im Gemisch wird die Kennzeichnung des fertigen Endpro- duktes berechnet. Die dafür notwendigen rechtlichen Grundlagen findet man in der CLP-Ver- ordnung (Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung vonChemikalien (EG) 1272/2008). Aber schon seit einiger Zeit wird in Fachkreisen die Frage diskutiert, ob und in welchemAusmaß das Treibmittel bei der Berechnung der Gesundheits- und Umwelteinstufung von Aerosolen be- rücksichtigt werden muss. Kann, muss nicht, sollte aber, wenn… Eine klassische Lackspraydose funktioniert so: Der Wirkstoff, also das eigentliche Produkt und wie oben beschriebene Gemisch aus unterschiedlichen Substanzen, wird in die Spraydose ab- gefüllt. Darauf kommt das Treibmittel, das sich nur zu einem Teil mit demWirkstoff vermischt, der andere Teil liegt als Gas wie ein Druckpolster darauf. Wird bei der fertigen Spraydose der Sprühkopf betätigt, wird durch den Druck des Treibmittelpolsters der Inhalt durch das Ventil nach außen getrieben. In Sekundenschnelle verdampft nun das Treibmittel und der übrig ge- bliebene Wirkstoff kann sich sehr fein verteilen. Und das ist der entscheidende Punkt: Die üb- lichen Treibmittel tragen nicht zu den Gesundheits- und Umweltgefahren bei und "verdünnen" daher die Auswirkungen von Lösungsmitteln und einigen anderen Komponenten auf die Ein- stufung. Bisher hat EUROPEAN AEROSOLS die Treibgase in die Berechnung der Einstufung einbezo- gen, weil dieses Verfahren unserem Verständnis der CLP Verordnung entspricht. Nun hat die Europäische Chemikalienagentur ECHA als Ergebnis der lange währenden Diskussion eine In- terpretation veröffentlicht, die Behörden und Kunden als Leitfaden dient, was eine Befolgung ratsam macht. EUROPEAN AEROSOLS hat sich entschieden, dieser Interpretation zu folgen und die Treibmittel in Zukunft nicht mehr in die Berechnung einzubeziehen. Dies führte zu einer verschärften Einstufung und Kennzeichnung zahlreicher Aerosole, da der "Verdünnungseffekt" des Treibmittels wegfällt. Eine Prüfung unserer Aerosole findet derzeit statt und die Überarbei- tung der Rezepturen und der Kennzeichnung ist in Vorbereitung. Spraywelten | 2021 | Ausgabe 02

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