Spraywelten-2021-02

! 20 Spraywelten | 2021 | Ausgabe 02 Datenbank der gefährlichen Substanzen Mit der SCIP, das steht für die Datenbank der Substances of Concern In Products, in die Erzeugnisse mit einem besonders besorgnis- erregenden Stoff (SVHC Substances of Very High Concern) über 0,1 Prozent eingetragen werden, sollen Verbraucher von ihrem Recht auf Information über die im Handel erhältli- chen Produkte Gebrauch machen können. Verankert ist das in der REACH-Verordnung, die dafür sorgt, dass nicht nur Käufer infor- miert werden, sondern für den kompletten Lebenszyklus eines Produktes Transparenz geschaffen wird. Seit Inkrafttreten der Mel- depflicht im Januar 2021 wuchs die Menge der gemeldeten Produkte schon auf mehr als vier Millionen an. Tendenz weiter steigend. Von der Produktion bis zum Entsorger Rund 6.000 Unternehmen der Europäischen Union haben bisher Meldeanträge bei der ECHA, der europäischen Chemikalienagen- tur, gestellt und es ist absehbar, dass die Datenbank noch umfangreicher werden wird. Das ergibt sich aus dem fortlaufenden REACH Prozess, bei dem es um die Erfas- sung und Bewertung von Eigenschaften und Gefahren von Stoffen geht und damit Neu- bewertungen und mögliche Neueinträge häufiger werden können. Aber nicht nur für den Verbraucher spielt die SCIP eine Rolle, auch für Unternehmen in der Lieferkette bis hin zum Abfallentsorger ist sie wichtig. Und neben dem Informationsgewinn, ist die Meldepflicht eventuell auch ein Anreiz, einen Ersatz für die SVHC zu suchen. Dafür stehen wir in stetem Dialog mit unseren Lieferanten oder Abnehmern, denn unsere Verantwor- tung nehmen wir Ernst. Wir kümmern uns für Sie um die richtige Kenn- zeichnung und die richtige Handhabung. Rechtzeitig. Vollumfänglich. Sicher.

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